BAU- UND PLANUNGSRECHT
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälten bietet Ihnen eine umfassende, fundierte und effiziente Rechtsberatung in allen Bereichen des Bau- und Planungsrechts. So beraten wir Sie in mehrstufigen, koordinierten Planungs- und Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen in und ausserhalb der Bauzone, einschliesslich Plangenehmigungsverfahren. Wir beraten und vertreten Private und Gemeinden auch bei Richtplanungen, Ortsplanungen (Revision der Nutzungs- und Bauordnung), Sondernutzungs-planungen, Quartierplanungen etc. Dazu gehören auch die Erschliessungsplanung (mit Beitragsverfahren und Enteignungsverfahren). In jüngerer Zeit stellen sich viele Rechtsfragen im Bereich des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (beispielsweise zu Auszonungen, Baulandmobilisierung, Planungsverträgen mit Bauverpflichtung und öffentlich-rechtlichem Kaufrecht, Mehrwertabgabe, Entschädigung).