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STAATS- UND VERWALTUNGSRECHT

Dank langjährigen Erfahrungen können unsere Anwältinnen und Anwälte eine umfassende und fundierte Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Staats- und Verwaltungsrechts anbieten. Wir verfügen über eine reiche Erfahrung in den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts, in Fragen des Verwaltungsverfahrens, im Gemeinderecht und im Bereich der politischen Rechte. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im öffentlichen Organisationsrecht (z.B. Ausgliederung von Verwaltungseinheiten in eigenständige Anstalten etc.) und in der Gesetzgebung. Wir unterstützen und vertreten neben Gemeinden auch Privatpersonen im Verkehr mit Amtsstellen und Behörden und in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts.

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