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PRIVATES BAURECHT

Wir beraten Bauherren sowie Planer, Bauunternehmer, Architekten etc. in sämtlichen Bereichen des privaten Baurechts. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung der erforderlichen Verträge sowie bei Gewährleistungsansprüchen und Forderungen aus Aufträgen und Werkverträgen,  bei Forderungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei Fragestellungen im Zusammenhang mit SIA-Normen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Überschreitungen des Eigentumsrechts, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten oder Unstimmigkeiten über Bepflanzungen oder unterstützen Verwalter oder Eigentümer einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

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